AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mintellity Services GmbH

Stand: 11.09.2026

 

1. Geltung

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Mintellity Services GmbH, Rothenburg 14–16, 48143 Münster (nachfolgend „Mintellity“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mintellity ihnen in Textform zugestimmt hat.

1.2 Kunden sind ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Über die Website kommen keine Verträge zustande. Mintellity erstellt auf Anfrage ein Angebot in Textform, das der Kunde innerhalb von 14 Tagen durch Annahme in Textform (z. B. E-Mail, digitale Signatur) annehmen kann. Änderungen des Kunden gelten als neues Angebot.

2.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes Angebots. Vertragssprache ist Deutsch.

 

3. Leistung und Abgrenzug zur Steuerberatung   

3.1 Mintellity erbringt Büro-, Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen als Dienstleistung. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.2 Mintellity ist kein Steuerberater und erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Buchhaltungsleistungen beschränken sich auf die nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die vorbereitende Buchhaltung sowie die digitale Belegerfassung und -verwaltung. Der Kunde erhält dafür geeignete Auswertungen und Datenexporte für seinen Steuerberater.

3.3 Nicht Gegenstand der Leistung sind insbesondere: steuerliche oder rechtliche Beratung, die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, die Einrichtung der Buchführung, die Vertretung gegenüber Finanzbehörden sowie die Prüfung von Belegen auf steuerliche Richtigkeit oder Abzugsfähigkeit.

3.4 Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchführung, die Einhaltung steuerlicher Pflichten und Fristen sowie die Aufbewahrung nach § 147 AO verbleibt beim Kunden bzw. seinem Steuerberater. Mintellity verarbeitet die vom Kunden bereitgestellten Belege und Angaben ohne inhaltliche Prüfung. Der Kunde stellt sicher, dass ein Steuerberater oder eine andere zur unbeschränkten Hilfeleistung befugte Person die von Mintellity vorbereiteten Arbeiten prüft, soweit gesetzlich erforderlich.

3.5 Mintellity bestimmt die eingesetzten Mitarbeiter und darf Subunternehmer einsetzen; Vertragspartner des Kunden bleibt Mintellity. Leistungsort ist der Sitz von Mintellity, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

4. Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen, Belege, Zugänge und Informationen rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form bereit und benennt einen Ansprechpartner.

4.2 Vereinbarte Fristen verschieben sich um die Dauer, in der der Kunde seine Mitwirkung nicht oder verspätet erbringt. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach der jeweils gültigen Preisliste vergütet.

4.3 Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Systeme verantwortlich.

4.4 Der Kunde beachtet bei der Übermittlung der Unterlagen, dass Mintellity ein angemessener Vorlauf benötigt, um Fristen einzuhalten. Der Vorlauf richtet sich nach Umfang und Art der Leistung.

 

5. Vergütung und Zahlungen   

5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten werden nach Angebot bzw. Preisliste berechnet.

5.2 Rechnungen werden als elektronische Rechnung im strukturierten Format (z. B. ZUGFeRD/XRechnung) übermittelt. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen in Textform mitzuteilen.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Mintellity kann bei Verzug weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig machen oder nach Ankündigung zurückstellen; die Verantwortung für hieraus entstehende Verzögerungen trägt der Kunde.

5.4 Bei Dauerverträgen kann Mintellity die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anpassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% innerhalb von 12 Monaten, kann der Kunde zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

5.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Dauerverträge haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und sind danach mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende in Textform kündbar.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten.

 

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts-, Finanz- und Personaldaten vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Mitarbeiter und Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet.

7.2 Soweit Mintellity personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertrags.

7.3 Eine Abtretung von Vergütungsforderungen an Dritte erfolgt nur unter Wahrung der Vertraulichkeit; Belege oder Kundendaten werden dabei nicht weitergegeben.

  

8. Kommunikation 

Die Parteien kommunizieren per E-Mail, Telefon und den vereinbarten Plattformen. Nutzt der Kunde auf eigenen Wunsch unverschlüsselte Kanäle wie Messenger-Dienste für vertrauliche Inhalte, trägt er das damit verbundene Risiko. Verbindliche Erklärungen (Auftrag, Änderung, Kündigung) bedürfen der Textform.

 

9. Haftung  

9.1 Mintellity haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mintellity nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). Diese Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Auftragswert der letzten drei Monate je Schadensfall. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3 Mintellity haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet gelieferten Unterlagen oder Angaben des Kunden beruhen, sowie nicht für steuerliche Nachteile, Säumnis- oder Verspätungszuschläge, Schätzungen oder sonstige Folgen, die aus der beim Kunden verbleibenden Verantwortung nach Ziffer 3.4 resultieren.

9.4 Bei Datenverlust haftet Mintellity nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich wäre.

9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Subunternehmern.

9.6 Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 9.1.

 

10. Unterlagen bei Vertragsende

Nach Vertragsende gibt Mintellity die überlassenen Unterlagen zurück bzw. stellt die verarbeiteten Daten in einem gängigen Format zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Herausgabe kann bis zur Zahlung fälliger Vergütung zurückbehalten werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bleibt beim Kunden.

 

11. Schlussbestimmung   

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Münster, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2 Kein Fall von höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Epidemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen, behördliche Anordnungen) begründet einen Verzug; Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.